Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wöllstein
Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 11.983 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Wöllstein - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wöllstein
Bahnhofstraße 10
55597 Wöllstein
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6703 302-228
- Öffnungszeiten
- Montag 08:00 - 11:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an uns: Tel.: 06703-302 228
- Fax
- 06703 302-14
- Website der Stelle
- woellstein.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wöllstein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- WöllsteinHebesatz 380 %
- Gau-BickelheimHebesatz 380 %
- WendelsheimHebesatz 380 %
- SiefersheimHebesatz 380 %
- WonsheimHebesatz 380 %
- Stein-BockenheimHebesatz 380 %
- GumbsheimHebesatz 380 %
- EckelsheimHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wöllstein?
Anschrift: Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein. Telefon: +49 6703 302-228. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 11:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an uns: Tel.: 06703-302 228. E-Mail: meldeamt@vg-woellstein.org.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wöllstein zuständig?
Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Wöllstein, Gau-Bickelheim, Wendelsheim, Siefersheim, Wonsheim, Stein-Bockenheim, Gumbsheim, Eckelsheim.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.