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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wöllstein

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 11.983 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Wöllstein - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wöllstein
Bahnhofstraße 10
55597 Wöllstein
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 11:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an uns: Tel.: 06703-302 228
Fax
06703 302-14
Website der Stelle
woellstein.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wöllstein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wöllstein?

Anschrift: Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein. Telefon: +49 6703 302-228. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 11:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an uns: Tel.: 06703-302 228. E-Mail: meldeamt@vg-woellstein.org.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wöllstein zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Wöllstein, Gau-Bickelheim, Wendelsheim, Siefersheim, Wonsheim, Stein-Bockenheim, Gumbsheim, Eckelsheim.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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