Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rüdesheim
Zuständig für 32 Städte und Gemeinden mit rund 29.206 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Rüdesheim - 2: Ordnung & Soziales.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rüdesheim
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 671 371-100
- Öffnungszeiten
- Verwaltung & Werke: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Bürgerbüro: Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Samstag: 8.30 Uhr - 11.00 Uhr
- Fax
- 0671 371-802
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rüdesheim zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- HargesheimHebesatz 385 %
- RoxheimHebesatz 385 %
- RüdesheimHebesatz 385 %
- WaldböckelheimHebesatz 385 %
- WeinsheimHebesatz 385 %
- WallhausenHebesatz 380 %
- NorheimHebesatz 390 %
- HüffelsheimHebesatz 385 %
- SpabrückenHebesatz 385 %
- BockenauHebesatz 380 %
- GutenbergHebesatz 385 %
- MandelHebesatz 385 %
- SponheimHebesatz 385 %
- BraunweilerHebesatz 385 %
- TraisenHebesatz 390 %
- NiederhausenHebesatz 385 %
- DuchrothHebesatz 380 %
- HergenfeldHebesatz 385 %
- WinterbachHebesatz 385 %
- SommerlochHebesatz 385 %
- Sankt KatharinenHebesatz 385 %
- SchloßböckelheimHebesatz 385 %
- Oberhausen an der NaheHebesatz 380 %
- ArgenschwangHebesatz 385 %
- BoosHebesatz 385 %
- MünchwaldHebesatz 385 %
- OberstreitHebesatz 385 %
- DalbergHebesatz 385 %
- AllenfeldHebesatz 385 %
- BurgsponheimHebesatz 385 %
- SpallHebesatz 385 %
- GebrothHebesatz 385 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rüdesheim?
Anschrift: Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim. Telefon: +49 671 371-100. Öffnungszeiten: Verwaltung & Werke: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Bürgerbüro: Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Samstag: 8.30 Uhr - 11.00 Uhr.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rüdesheim zuständig?
Für 32 Städte und Gemeinden, darunter Hargesheim, Roxheim, Rüdesheim, Waldböckelheim, Weinsheim, Wallhausen, Norheim, Hüffelsheim und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.