Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt
Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 29.741 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Wörrstadt - Bürgerbüro.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6732 601-1300
- Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr Dienstags ohne Termin möglich jeden 1. Samstag/Monat 09.00 - 13.00 Uhr Fällt der 1. Samstag auf einen Feiertag, ist am 2. Samstag im Monat geöffnet.
- Fax
- 06732 601-81300
- Website der Stelle
- vgwoerrstadt.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Weitere Stellen
- Verbandsgemeindeverwaltung WörrstadtZum Römergrund 2 - 6, 55286 WörrstadtTelefon +49 6732 601-0, info@vgwoerrstadt.de
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- WörrstadtHebesatz 380 %
- SaulheimHebesatz 380 %
- ArmsheimHebesatz 385 %
- WallertheimHebesatz 380 %
- SchornsheimHebesatz 380 %
- PartenheimHebesatz 380 %
- UdenheimHebesatz 380 %
- SulzheimHebesatz 380 %
- SpiesheimHebesatz 380 %
- GabsheimHebesatz 380 %
- Gau-WeinheimHebesatz 380 %
- VendersheimHebesatz 380 %
- EnsheimHebesatz 385 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt?
Anschrift: Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt. Telefon: +49 6732 601-1300. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr Dienstags ohne Termin möglich jeden 1. Samstag/Monat 09.00 - 13.00 Uhr Fällt der 1. Samstag auf einen Feiertag, ist am 2. Samstag im Monat geöffnet.. E-Mail: buergerbuero@vgwoerrstadt.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt zuständig?
Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Wörrstadt, Saulheim, Armsheim, Wallertheim, Schornsheim, Partenheim, Udenheim, Sulzheim und weitere.
Hat das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Wörrstadt.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.