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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Aindling

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 7.903 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Aindling.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Aindling
Marktplatz 1
86447 Aindling
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Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 8237 9607-50
Website der Stelle
vg-aindling.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Aindling zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Aindling?

Anschrift: Marktplatz 1, 86447 Aindling. Telefon: +49 8237 9607-0. Öffnungszeiten: Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: poststelle@vg-aindling.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Aindling zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Aindling, Petersdorf, Todtenweis.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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