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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Aub

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 3.094 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Aub.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Aub
Marktplatz 1
97239 Aub
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9335 9710-44
Website der Stelle
stadt-aub.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Aub zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Aub?

Anschrift: Marktplatz 1, 97239 Aub. Telefon: +49 9335 9710-10. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: info@vgem-aub.bayern.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Aub zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Aub, Sonderhofen, Gelchsheim.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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