Bayern
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Grabfeld
Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 7.094 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i.Grabfeld.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Grabfeld
Josef-Sperl-Str. 3
97631 Bad Königshofen i.Grabfeld
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9761 402-0
- Öffnungszeiten
- Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mittwochs geschlossen
- info@vg-koen.de
- Fax
- +49 9761 402-59
- Website der Stelle
- bad-koenigshofen-vgem.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Grabfeld zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- SulzfeldHebesatz 340 %
- Sulzdorf a. d. LederheckeHebesatz 360 %
- HöchheimHebesatz 350 %
- GroßbardorfHebesatz 340 %
- TrappstadtHebesatz 340 %
- AubstadtHebesatz 270 %
- HerbstadtHebesatz 360 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Grabfeld?
Anschrift: Josef-Sperl-Str. 3, 97631 Bad Königshofen i.Grabfeld. Telefon: +49 9761 402-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mittwochs geschlossen. E-Mail: info@vg-koen.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Grabfeld zuständig?
Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Sulzfeld, Sulzdorf a. d. Lederhecke, Höchheim, Großbardorf, Trappstadt, Aubstadt, Herbstadt.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Bad Königshofen i. Grabfeld
- Gewerbeamt Bad Neustadt a. d. Saale
- Gewerbeamt Bischofsheim i. d. Rhön
- Gewerbeamt Oberelsbach
- Gewerbeamt Sandberg
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Fladungen
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Heustreu
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön
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