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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Baunach

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 8.300 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Baunach - Einwohnermeldeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Baunach
Bamberger Str. 1
96148 Baunach
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 15:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.
Fax
+49 9544 299-20
Website der Stelle
vg-baunach.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Baunach zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Baunach?

Anschrift: Bamberger Str. 1, 96148 Baunach. Telefon: +49 9544 299-10. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 15:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind möglich.. E-Mail: meldeamt@vg-baunach.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Baunach zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Baunach, Reckendorf, Lauter, Gerach.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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