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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 6.845 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim - Einwohnermeldeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim
Rathausplatz 1
91593 Burgbernheim
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9843 309-30
Website der Stelle
burgbernheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim?

Anschrift: Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim. Telefon: +49 9843 309-14. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: b.zillinger@burgbernheim.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Burgbernheim, Marktbergel, Illesheim, Gallmersgarten.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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