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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 7.601 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt
Marktplatz 2
97246 Eibelstadt
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 14:00 Uhr - 17:30 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9303 8483
Website der Stelle
vgem-eibelstadt.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt?

Anschrift: Marktplatz 2, 97246 Eibelstadt. Telefon: +49 9303 9061-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 14:00 Uhr - 17:30 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: info@vgem-eibelstadt.bayern.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Eibelstadt, Sommerhausen, Winterhausen, Frickenhausen a. Main.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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