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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 4.438 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm
Ringstr. 12
91719 Heidenheim
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9833 9813-50
Website der Stelle
vg.hahnenkamm.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm?

Anschrift: Ringstr. 12, 91719 Heidenheim. Telefon: +49 9833 9813-30. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: info@hahnenkamm.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Heidenheim, Westheim, Gnotzheim.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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