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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 6.289 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang - Einwohnermelde- und Passamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
Hauptstr. 28
89356 Haldenwang
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Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr; Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr; Freitag nach Terminvereinbarung
Fax
+49 8222 9676-40

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang?

Anschrift: Hauptstr. 28, 89356 Haldenwang. Telefon: +49 8222 9676-0. Öffnungszeiten: Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr; Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr; Freitag nach Terminvereinbarung. E-Mail: einwohnermeldeamt@vgem-hw.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Haldenwang, Dürrlauingen, Röfingen, Winterbach, Landensberg.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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