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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Heustreu

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 5.140 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Heustreu.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Heustreu
Wetterstraße 4
97618 Heustreu
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Öffnungszeiten
Mo 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9773 9122-19
Website der Stelle
heustreu-vgem.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Heustreu zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Heustreu?

Anschrift: Wetterstraße 4, 97618 Heustreu. Telefon: +49 9773 9122-0. Öffnungszeiten: Mo 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: poststelle@heustreu.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Heustreu zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Hollstadt, Wollbach, Heustreu, Unsleben.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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