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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 3.477 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen (Standort 2).

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9107 924429-99

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Weitere Stellen

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn?

Anschrift: Marktplatz 10, 90616 Neuhof a.d.Zenn. Telefon: +49 9107 924429-26. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: info@vg-neuhof.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Neuhof a. d. Zenn, Trautskirchen.

Hat das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen (Standort 1), Trautskirchen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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