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Neuhof a. d. Zenn · Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim · 2.181 Einwohner

Gewerbeamt für Neuhof a. d. Zenn

Zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn mit Sitz in Neuhof a.d.Zenn.

Postleitzahlen in Neuhof a. d. Zenn: 90616

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9107 924429-99

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Neuhof a. d. Zenn

Gebühr
25 € bis 100 €
Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
345 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Mittelfranken-West, Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim, 09842 200-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (ihk-nuernberg.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für Mittelfranken (hwk-mittelfranken.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Neuhof a. d. Zenn rund 3.079 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist für Neuhof a. d. Zenn zuständig?

Für Neuhof a. d. Zenn (Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn zuständig, Marktplatz 10, 90616 Neuhof a.d.Zenn, Telefon +49 9107 924429-26.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neuhof a. d. Zenn?

Zur Gemeinde Neuhof a. d. Zenn gehören die Postleitzahlen 90616. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Neuhof a. d. Zenn?

25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neuhof a. d. Zenn?

345 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.079 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Welches Finanzamt ist für Neuhof a. d. Zenn zuständig?

Finanzamt Mittelfranken-West, Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn für