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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 29.420 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr Sa 08:30 - 11:30 Uhr
Fax
07802 82-560

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Weitere Stellen

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch?

Anschrift: Eisenbahnstraße 1, 77704 Oberkirch. Telefon: +49 7802 82-555. Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr Sa 08:30 - 11:30 Uhr. E-Mail: buergerbuero@oberkirch.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Oberkirch, Renchen, Lautenbach.

Hat das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Lautenbach; Bürgerbüro, Renchen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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