Oberkirch · Ortenaukreis · 19.847 Einwohner
Gewerbeamt für Oberkirch
Zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch.
Postleitzahlen in Oberkirch: 77704, 77855
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch
- Anschrift
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7802 82-555
- Öffnungszeiten
- Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr Sa 08:30 - 11:30 Uhr
- Fax
- 07802 82-560
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Oberkirch
- Gebühr
- nicht veröffentlicht
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über service-bw oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Offenburg -14-, Zeller Str. 1, 77654 Offenburg, 0781 12026-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (suedlicher-oberrhein.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Freiburg (hwk-freiburg.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Oberkirch rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Oberkirch zuständig?
Für Oberkirch (Ortenaukreis) ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch zuständig, Eisenbahnstraße 1, 77704 Oberkirch, Telefon +49 7802 82-555.
Welche Postleitzahlen gehören zu Oberkirch?
Zur Gemeinde Oberkirch gehören die Postleitzahlen 77704, 77855. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch erreichbar?
Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr Sa 08:30 - 11:30 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oberkirch?
380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Oberkirch online anmelden?
Ja, über service-bw: https://www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m1.p13.gewerbeanmeldungSuperprozess&leistungId=496
Welches Finanzamt ist für Oberkirch zuständig?
Finanzamt Offenburg -14-, Zeller Str. 1, 77654 Offenburg. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).