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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 5.046 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Partenstein - Team Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
Hauptstraße 24
97846 Partenstein
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Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Außerhalb vorgenannter Zeiten Termine gerne nach Vereinbarung; Onlineterminbuchung über die Homepage möglich: https://vg-partenstein.de/kalender/vg/spessart/-/0/extern
Fax
+49 9355 9721-29
Website der Stelle
vg-partenstein.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein?

Anschrift: Hauptstraße 24, 97846 Partenstein. Telefon: +49 9355 9721-0. Öffnungszeiten: Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Außerhalb vorgenannter Zeiten Termine gerne nach Vereinbarung; Onlineterminbuchung über die Homepage möglich: https://vg-partenstein.de/kalender/vg/spessart/-/0/extern. E-Mail: buergerservice@vg-partenstein.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Partenstein, Wiesthal, Neuhütten.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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