Bayern
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 5.046 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Partenstein - Team Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
Hauptstraße 24
97846 Partenstein
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9355 9721-0
- Öffnungszeiten
- Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Außerhalb vorgenannter Zeiten Termine gerne nach Vereinbarung; Onlineterminbuchung über die Homepage möglich: https://vg-partenstein.de/kalender/vg/spessart/-/0/extern
- Fax
- +49 9355 9721-29
- Website der Stelle
- vg-partenstein.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- PartensteinHebesatz 320 %
- WiesthalHebesatz 340 %
- NeuhüttenHebesatz 350 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein?
Anschrift: Hauptstraße 24, 97846 Partenstein. Telefon: +49 9355 9721-0. Öffnungszeiten: Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Außerhalb vorgenannter Zeiten Termine gerne nach Vereinbarung; Onlineterminbuchung über die Homepage möglich: https://vg-partenstein.de/kalender/vg/spessart/-/0/extern. E-Mail: buergerservice@vg-partenstein.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein zuständig?
Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Partenstein, Wiesthal, Neuhütten.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
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