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Partenstein · Landkreis Main-Spessart · 2.689 Einwohner

Gewerbeamt für Partenstein

Zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein.

Postleitzahlen in Partenstein: 97846

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
Hauptstraße 24
97846 Partenstein
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Außerhalb vorgenannter Zeiten Termine gerne nach Vereinbarung; Onlineterminbuchung über die Homepage möglich: https://vg-partenstein.de/kalender/vg/spessart/-/0/extern
Fax
+49 9355 9721-29
Website der Stelle
vg-partenstein.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Partenstein

Gebühr
25 € bis 100 €
Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
320 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen, Rexrothstr. 14, 97816 Lohr, 09352 850-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2) (wuerzburg.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für Unterfranken (hwk-ufr.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Partenstein rund 2.856 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist für Partenstein zuständig?

Für Partenstein (Landkreis Main-Spessart) ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein zuständig, Hauptstraße 24, 97846 Partenstein, Telefon +49 9355 9721-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Partenstein?

Zur Gemeinde Partenstein gehören die Postleitzahlen 97846. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr; Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Außerhalb vorgenannter Zeiten Termine gerne nach Vereinbarung; Onlineterminbuchung über die Homepage möglich: https://vg-partenstein.de/kalender/vg/spessart/-/0/extern.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Partenstein?

25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Partenstein?

320 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 2.856 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Welches Finanzamt ist für Partenstein zuständig?

Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen, Rexrothstr. 14, 97816 Lohr. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Partenstein für