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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 8.294 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Marktplatz 18
86554 Pöttmes
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Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr; Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr; Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Website der Stelle
vg-poettmes.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes?

Anschrift: Marktplatz 18, 86554 Pöttmes. Telefon: +49 8253 9998-0. Öffnungszeiten: Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr; Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr; Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: poststelle@vg-poettmes.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Pöttmes, Baar (Schwaben).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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