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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a. d. Rodach

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 4.568 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a.d.Rodach - Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a. d. Rodach
Kronacher Str. 41
96257 Redwitz a.d.Rodach
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9574 6224-44

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a. d. Rodach zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a. d. Rodach?

Anschrift: Kronacher Str. 41, 96257 Redwitz a.d.Rodach. Telefon: +49 9574 6224-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a. d. Rodach zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Redwitz a. d. Rodach, Marktgraitz.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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