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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Röttingen

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 4.080 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Röttingen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
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Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr; Di 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 8:00 Uhr - 13:00 Uhr; Do 8:00 Uhr - 13:00 Uhr; Fr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9338 9728-49
Website der Stelle
roettingen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Röttingen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Röttingen?

Anschrift: Marktplatz 1, 97285 Röttingen. Telefon: +49 9338 9728-0. Öffnungszeiten: Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr; Di 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 8:00 Uhr - 13:00 Uhr; Do 8:00 Uhr - 13:00 Uhr; Fr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: poststelle@vgem-roettingen.bayern.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Röttingen zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Röttingen, Bieberehren, Tauberrettersheim, Riedenheim.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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