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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 5.532 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Rott a.Inn - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 8039 9068-15

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn?

Anschrift: Kaiserhof 3, 83543 Rott a.Inn. Telefon: +49 8039 9068-15. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Rott a. Inn, Ramerberg.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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