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Rott a. Inn · Landkreis Rosenheim · 4.142 Einwohner

Gewerbeamt für Rott a. Inn

Zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn mit Sitz in Rott a.Inn.

Postleitzahlen in Rott a. Inn: 83543

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 8039 9068-15

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Rott a. Inn

Gebühr
25 € bis 100 €
Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
350 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg, Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim, 08031 201-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (ihk-muenchen.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für München und Oberbayern (hwk-muenchen.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Rott a. Inn rund 3.124 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist für Rott a. Inn zuständig?

Für Rott a. Inn (Landkreis Rosenheim) ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn zuständig, Kaiserhof 3, 83543 Rott a.Inn, Telefon +49 8039 9068-15.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rott a. Inn?

Zur Gemeinde Rott a. Inn gehören die Postleitzahlen 83543. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Rott a. Inn?

25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rott a. Inn?

350 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.124 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Welches Finanzamt ist für Rott a. Inn zuständig?

Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg, Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn für