Blankenhagen · Landkreis Rostock · 1.100 Einwohner
Gewerbeamt für Blankenhagen
Zuständig ist das Gewerbeamt Amt Rostocker Heide mit Sitz in Gelbensande.
Postleitzahlen in Blankenhagen: 18182
Gewerbeamt Amt Rostocker Heide
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20a
18182 Gelbensande
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 38201 500-0
- Öffnungszeiten
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
- Fax
- 038201 500-99
- Website der Stelle
- amt-rostocker-heide.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Blankenhagen
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über MV-Serviceportal oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Ribnitz-Damgarten, Sandhufe 3, 18311 Ribnitz-Damgarten, 0385 588-45000.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer zu Rostock (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer des Saarlandes. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Blankenhagen rund 2.678 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Blankenhagen zuständig?
Für Blankenhagen (Landkreis Rostock) ist das Gewerbeamt Amt Rostocker Heide zuständig, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande, Telefon +49 38201 500-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Blankenhagen?
Zur Gemeinde Blankenhagen gehören die Postleitzahlen 18182. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Amt Rostocker Heide erreichbar?
Öffnungszeiten: Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Blankenhagen?
32 €, Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern, Tarifstelle 100.1.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Blankenhagen?
300 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 2.678 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Blankenhagen online anmelden?
Ja, über MV-Serviceportal: https://antraege.mv-serviceportal.de/automation?pre_area=&pre_pst=&pre_os=
Welches Finanzamt ist für Blankenhagen zuständig?
Finanzamt Ribnitz-Damgarten, Sandhufe 3, 18311 Ribnitz-Damgarten. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).