Bubenheim · Landkreis Mainz-Bingen · 799 Einwohner
Gewerbeamt für Bubenheim (Mainz-Bingen)
Zuständig ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gau-Algesheim mit Sitz in Gau-Algesheim.
Postleitzahlen in Bubenheim: 55270
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6725 910-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
- Fax
- 06725 910-110
- Website der Stelle
- vg-gau-algesheim.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Bubenheim
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Online-Antrag Rheinland-Pfalz oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Bingen-Alzey, Rochusallee 10, 55411 Bingen, 06721/7060.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Rheinhessen. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Bubenheim rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Bubenheim zuständig?
Für Bubenheim (Landkreis Mainz-Bingen) ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gau-Algesheim zuständig, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim, Telefon +49 6725 910-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Bubenheim?
Zur Gemeinde Bubenheim gehören die Postleitzahlen 55270. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gau-Algesheim erreichbar?
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bubenheim?
40 €, Besonderes Gebührenverzeichnis Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Nr. 2.3.1.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bubenheim?
380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Bubenheim online anmelden?
Ja, über Online-Antrag Rheinland-Pfalz: https://rp-desktop.egovernor.de/#/formulare/stellen?gebiet=073395003&formular=177
Welches Finanzamt ist für Bubenheim zuständig?
Finanzamt Bingen-Alzey, Rochusallee 10, 55411 Bingen. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).