Burgen · Landkreis Mayen-Koblenz · 763 Einwohner
Gewerbeamt für Burgen (Mayen-Koblenz)
Zuständig ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel mit Sitz in Kobern-Gondorf.
Postleitzahlen in Burgen: 56332
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2607 49-0
- info@vgrm.de
- Fax
- 02607 49-703
- Website der Stelle
- vg-rhein-mosel.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Burgen
- Online anmelden
- –
- Kein Online-Dienst gemeldet
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Koblenz, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19, 56073 Koblenz, 0261/49310.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer zu Koblenz weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Koblenz. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Burgen rund 3.525 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Burgen zuständig?
Für Burgen (Landkreis Mayen-Koblenz) ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rhein-Mosel zuständig, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, Telefon +49 2607 49-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Burgen?
Zur Gemeinde Burgen gehören die Postleitzahlen 56332. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Burgen?
40 €, Besonderes Gebührenverzeichnis Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Nr. 2.3.1.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Burgen?
395 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.525 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Welches Finanzamt ist für Burgen zuständig?
Finanzamt Koblenz, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19, 56073 Koblenz. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).