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Burgpreppach · Landkreis Haßberge · 1.338 Einwohner

Gewerbeamt für Burgpreppach

Zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. mit Sitz in Hofheim i.UFr..

Postleitzahlen in Burgpreppach: 97496

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr.

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Terminvereinbarungen unbedingt erforderlich!; Mittwoch ganztägig geschlossen.; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9523 9229-99
Website der Stelle
vghofheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Burgpreppach

Gebühr
25 € bis 100 €
Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
300 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
BayernPortal
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über BayernPortal oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Zeil am Main mit Außenstelle Ebern, Obere Torstr. 9, 97475 Zeil, 09524 824-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2) (wuerzburg.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für Unterfranken (hwk-ufr.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Burgpreppach rund 2.678 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist für Burgpreppach zuständig?

Für Burgpreppach (Landkreis Haßberge) ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. zuständig, Obere Sennigstraße 4, 97461 Hofheim i.UFr., Telefon +49 9523 9229-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Burgpreppach?

Zur Gemeinde Burgpreppach gehören die Postleitzahlen 97496. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Terminvereinbarungen unbedingt erforderlich!; Mittwoch ganztägig geschlossen.; und nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Burgpreppach?

25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Burgpreppach?

300 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 2.678 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Kann ich mein Gewerbe in Burgpreppach online anmelden?

Ja, über BayernPortal: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/buerger_online-bp/index?caller=bpgyytgnjxmu4wezdgmrswimrqgmz25dzg7kvolmbm7mrxv7efz5hndefeuk5hdhkrvn3ri7gjvb3dovux7clfzpu3m5o4pq77pfksdrx7br2zbqdc4ffmnrjjfkk76zlcfqgeddvamsudklftjeaz4ru7vim6ckii2uwy7c4grlozim3jq6anra3ij2hmy4mlejdr2afr6mibo888

Welches Finanzamt ist für Burgpreppach zuständig?

Finanzamt Zeil am Main mit Außenstelle Ebern, Obere Torstr. 9, 97475 Zeil. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. für