Güsten · Salzlandkreis · 3.843 Einwohner
Gewerbeamt für Güsten
Zuständig ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saale-Wipper.
Postleitzahlen in Güsten: 39439
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saale-Wipper
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Auf der Karte zeigen - Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
- Website der Stelle
- saale-wipper.brain-scc.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Güsten
- Online anmelden
- –
- Kein Online-Dienst gemeldet
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld Mittelstraße 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen, 03493 345-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Magdeburg weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Magdeburg. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Güsten rund 3.213 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Güsten zuständig?
Für Güsten (Salzlandkreis) ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saale-Wipper zuständig, Platz der Freundschaft 1, 39439 Güsten.
Welche Postleitzahlen gehören zu Güsten?
Zur Gemeinde Güsten gehören die Postleitzahlen 39439. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saale-Wipper erreichbar?
Öffnungszeiten: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Güsten?
15 € bis 60 €, Allgemeine Gebührenordnung Sachsen-Anhalt, lfd. Nr. 69 Tarifstelle 1. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Güsten?
360 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.213 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Welches Finanzamt ist für Güsten zuständig?
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld Mittelstraße 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).