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Sachsen-Anhalt

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saale-Wipper

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 9.422 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
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Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Website der Stelle
saale-wipper.brain-scc.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saale-Wipper zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saale-Wipper?

Anschrift: Platz der Freundschaft 1, 39439 Güsten. Öffnungszeiten: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr. E-Mail: gewerbeamt@saale-wipper.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saale-Wipper zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Güsten, Alsleben (Saale), Plötzkau, Ilberstedt, Giersleben.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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