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Hagenbüchach · Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim · 1.661 Einwohner

Gewerbeamt für Hagenbüchach

Zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf mit Sitz in Wilhelmsdorf.

Postleitzahlen in Hagenbüchach: 91469

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf
Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Di 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Mi 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Do 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Fr 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Das Rathaus in Wilhelmsdorf hat am Montag zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.; Das Rathaus in Hagenbüchach hat am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, freitags ist das Rathaus in Hagenbüchach geschlossen.; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9104 82629-29
Website der Stelle
wilhelmsdorf.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Hagenbüchach

Gebühr
25 € bis 100 €
Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
300 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
Gewerbe-Onlinedienst
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Gewerbe-Onlinedienst oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Mittelfranken-West, Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim, 09842 200-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (ihk-nuernberg.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für Mittelfranken (hwk-mittelfranken.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Hagenbüchach rund 2.678 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist für Hagenbüchach zuständig?

Für Hagenbüchach (Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf zuständig, Hugenottenplatz 8, 91489 Wilhelmsdorf, Telefon +49 9104 82629-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Hagenbüchach?

Zur Gemeinde Hagenbüchach gehören die Postleitzahlen 91469. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Di 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Mi 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Do 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Fr 09:00 Uhr - 11:00 Uhr; Das Rathaus in Wilhelmsdorf hat am Montag zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.; Das Rathaus in Hagenbüchach hat am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, freitags ist das Rathaus in Hagenbüchach geschlossen.; und nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Hagenbüchach?

25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hagenbüchach?

300 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 2.678 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Kann ich mein Gewerbe in Hagenbüchach online anmelden?

Ja, über Gewerbe-Onlinedienst: https://gewerbe.buergerdienste-online.de/09575520/webclient/app/gewerbeanzeige

Welches Finanzamt ist für Hagenbüchach zuständig?

Finanzamt Mittelfranken-West, Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf für