Kleinich · Landkreis Bernkastel-Wittlich · 681 Einwohner
Gewerbeamt für Kleinich
Zuständig ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues mit Sitz in Bernkastel-Kues.
Postleitzahlen in Kleinich: 54483
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6531 54-0
- Öffnungszeiten
- Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr
- info@bernkastel-kues.de
- Fax
- 06531 54-1070
- Website der Stelle
- bernkastel-kues.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Kleinich
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Online-Antrag Rheinland-Pfalz oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Wittlich, Unterer Sehlemet 15, 54516 Wittlich, 06571/95360.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Trier weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Trier. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Kleinich rund 3.258 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Kleinich zuständig?
Für Kleinich (Landkreis Bernkastel-Wittlich) ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zuständig, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues, Telefon +49 6531 54-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Kleinich?
Zur Gemeinde Kleinich gehören die Postleitzahlen 54483. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Kleinich?
40 €, Besonderes Gebührenverzeichnis Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Nr. 2.3.1.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kleinich?
365 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.258 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Kleinich online anmelden?
Ja, über Online-Antrag Rheinland-Pfalz: https://rp-desktop.egovernor.de/#/formulare/stellen?gebiet=072315001&formular=177
Welches Finanzamt ist für Kleinich zuständig?
Finanzamt Wittlich, Unterer Sehlemet 15, 54516 Wittlich. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).