Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 27.404 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6531 54-0
- Öffnungszeiten
- Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr
- info@bernkastel-kues.de
- Fax
- 06531 54-1070
- Website der Stelle
- bernkastel-kues.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Bernkastel-KuesHebesatz 390 %
- Neumagen-DhronHebesatz 400 %
- Zeltingen-RachtigHebesatz 400 %
- PiesportHebesatz 400 %
- Maring-NoviandHebesatz 390 %
- MonzelfeldHebesatz 400 %
- LieserHebesatz 380 %
- BraunebergHebesatz 390 %
- LongkampHebesatz 400 %
- VeldenzHebesatz 400 %
- Mülheim an der MoselHebesatz 400 %
- WintrichHebesatz 380 %
- ÜrzigHebesatz 400 %
- KleinichHebesatz 365 %
- Graach an der MoselHebesatz 400 %
- BurgenHebesatz 415 %
- LösnichHebesatz 380 %
- MinheimHebesatz 400 %
- ErdenHebesatz 400 %
- KestenHebesatz 450 %
- KommenHebesatz 400 %
- HochscheidHebesatz 365 %
- GornhausenHebesatz 365 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues?
Anschrift: Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues. Telefon: +49 6531 54-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: info@bernkastel-kues.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zuständig?
Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Bernkastel-Kues, Neumagen-Dhron, Zeltingen-Rachtig, Piesport, Maring-Noviand, Monzelfeld, Lieser, Brauneberg und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.