Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück)
Zuständig für 40 Städte und Gemeinden mit rund 20.803 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 4 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück)
Marktplatz 5
55481 Kirchberg (Hunsrück)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6763 910-0
- Fax
- 06763 910-429
- Website der Stelle
- kirchberg-hunsrueck.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Kirchberg (Hunsrück)Hebesatz 410 %
- SohrenHebesatz 402 %
- BüchenbeurenHebesatz 402 %
- GemündenHebesatz 410 %
- LautzenhausenHebesatz 395 %
- LaufersweilerHebesatz 380 %
- DickenschiedHebesatz 380 %
- DillendorfHebesatz 380 %
- BärenbachHebesatz 391 %
- UnzenbergHebesatz 395 %
- KappelHebesatz 380 %
- NiedersohrenHebesatz 380 %
- HeinzenbachHebesatz 380 %
- NiederweilerHebesatz 380 %
- ReckershausenHebesatz 380 %
- Hirschfeld (Hunsrück)Hebesatz 380 %
- Ober KostenzHebesatz 380 %
- WahlenauHebesatz 400 %
- WoppenrothHebesatz 390 %
- GehlweilerHebesatz 380 %
- DillHebesatz 440 %
- Nieder KostenzHebesatz 380 %
- RödernHebesatz 380 %
- LindenschiedHebesatz 435 %
- WomrathHebesatz 380 %
- SchlierschiedHebesatz 380 %
- WürrichHebesatz 380 %
- RohrbachHebesatz 380 %
- HenauHebesatz 380 %
- SchwarzenHebesatz 380 %
- RaversbeurenHebesatz 380 %
- RödelhausenHebesatz 400 %
- BelgHebesatz 380 %
- KludenbachHebesatz 380 %
- SohrschiedHebesatz 380 %
- HeckenHebesatz 380 %
- MaitzbornHebesatz 385 %
- MetzenhausenHebesatz 415 %
- HahnHebesatz 397 %
- TodenrothHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück)?
Anschrift: Marktplatz 5, 55481 Kirchberg (Hunsrück). Telefon: +49 6763 910-0. E-Mail: rathaus@kirchberg-hunsrueck.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) zuständig?
Für 40 Städte und Gemeinden, darunter Kirchberg (Hunsrück), Sohren, Büchenbeuren, Gemünden, Lautzenhausen, Laufersweiler, Dickenschied, Dillendorf und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.