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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück)

Zuständig für 40 Städte und Gemeinden mit rund 20.803 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 4 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück)
Marktplatz 5
55481 Kirchberg (Hunsrück)
Auf der Karte zeigen
Fax
06763 910-429
Website der Stelle
kirchberg-hunsrueck.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück)?

Anschrift: Marktplatz 5, 55481 Kirchberg (Hunsrück). Telefon: +49 6763 910-0. E-Mail: rathaus@kirchberg-hunsrueck.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) zuständig?

Für 40 Städte und Gemeinden, darunter Kirchberg (Hunsrück), Sohren, Büchenbeuren, Gemünden, Lautzenhausen, Laufersweiler, Dickenschied, Dillendorf und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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