Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirner Land
Zuständig für 21 Städte und Gemeinden mit rund 18.334 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirner Land
Bahnhofstr. 31
55606 Kirn
Auf der Karte zeigen
Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Hinweis: Das Behördenverzeichnis des Landes nennt für die Gewerbeanmeldung hier keine Stelle. Angegeben ist die Verwaltung, die nach Landesrecht zuständig ist, mit der Anschrift aus dem Gemeindeverzeichnis des Bundeszentralamts für Steuern. Bitte vor dem Besuch auf der Seite der Gemeinde prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirner Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- KirnHebesatz 390 %
- SimmertalHebesatz 380 %
- Hochstetten-DhaunHebesatz 380 %
- HennweilerHebesatz 385 %
- Oberhausen bei KirnHebesatz 380 %
- HahnenbachHebesatz 380 %
- BärenbachHebesatz 380 %
- HeimweilerHebesatz 385 %
- Becherbach bei KirnHebesatz 380 %
- MeckenbachHebesatz 380 %
- BruschiedHebesatz 380 %
- LimbachHebesatz 380 %
- KellenbachHebesatz 385 %
- SchwarzerdenHebesatz 380 %
- SchneppenbachHebesatz 380 %
- OtzweilerHebesatz 380 %
- WeitersbornHebesatz 380 %
- KönigsauHebesatz 380 %
- BrauweilerHebesatz 380 %
- HorbachHebesatz 415 %
- HeinzenbergHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirner Land?
Anschrift: Bahnhofstr. 31, 55606 Kirn.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirner Land zuständig?
Für 21 Städte und Gemeinden, darunter Kirn, Simmertal, Hochstetten-Dhaun, Hennweiler, Oberhausen bei Kirn, Hahnenbach, Bärenbach, Heimweiler und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.