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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirner Land

Zuständig für 21 Städte und Gemeinden mit rund 18.334 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirner Land
Bahnhofstr. 31
55606 Kirn
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Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Hinweis: Das Behördenverzeichnis des Landes nennt für die Gewerbeanmeldung hier keine Stelle. Angegeben ist die Verwaltung, die nach Landesrecht zuständig ist, mit der Anschrift aus dem Gemeindeverzeichnis des Bundeszentralamts für Steuern. Bitte vor dem Besuch auf der Seite der Gemeinde prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirner Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirner Land?

Anschrift: Bahnhofstr. 31, 55606 Kirn.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirner Land zuständig?

Für 21 Städte und Gemeinden, darunter Kirn, Simmertal, Hochstetten-Dhaun, Hennweiler, Oberhausen bei Kirn, Hahnenbach, Bärenbach, Heimweiler und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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