Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Zuständig für 44 Städte und Gemeinden mit rund 29.699 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.1 Sicherheit und Ordnung.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Brühlstraße 2
55469 Simmern/Hunsrück
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6761 837-0
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
- info@sim-rhb.de
- Fax
- 06761 837-100
- Website der Stelle
- sim-rhb.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Simmern/ HunsrückHebesatz 390 %
- RheinböllenHebesatz 380 %
- ArgenthalHebesatz 380 %
- Ellern (Hunsrück)Hebesatz 380 %
- RiesweilerHebesatz 380 %
- TiefenbachHebesatz 380 %
- MengerschiedHebesatz 380 %
- NannhausenHebesatz 380 %
- DichtelbachHebesatz 380 %
- KisselbachHebesatz 380 %
- HolzbachHebesatz 380 %
- LiebshausenHebesatz 380 %
- KümbdchenHebesatz 380 %
- Külz (Hunsrück)Hebesatz 395 %
- MutterschiedHebesatz 380 %
- LaubachHebesatz 380 %
- SargenrothHebesatz 380 %
- HornHebesatz 380 %
- ReichHebesatz 380 %
- KeidelheimHebesatz 365 %
- NiederkumbdHebesatz 365 %
- NeuerkirchHebesatz 360 %
- RavengiersburgHebesatz 380 %
- MörschbachHebesatz 380 %
- OhlweilerHebesatz 380 %
- WüschheimHebesatz 380 %
- BiebernHebesatz 380 %
- PleizenhausenHebesatz 365 %
- ErbachHebesatz 370 %
- AltweidelbachHebesatz 380 %
- SchönbornHebesatz 380 %
- KlosterkumbdHebesatz 350 %
- SchnorbachHebesatz 380 %
- FronhofenHebesatz 380 %
- BubachHebesatz 380 %
- RiegenrothHebesatz 365 %
- BenzweilerHebesatz 380 %
- BudenbachHebesatz 380 %
- BelgweilerHebesatz 380 %
- WahlbachHebesatz 330 %
- SteinbachHebesatz 380 %
- OppertshausenHebesatz 380 %
- BergenhausenHebesatz 380 %
- RayerschiedHebesatz 330 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen?
Anschrift: Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück. Telefon: +49 6761 837-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.. E-Mail: info@sim-rhb.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen zuständig?
Für 44 Städte und Gemeinden, darunter Simmern/ Hunsrück, Rheinböllen, Argenthal, Ellern (Hunsrück), Riesweiler, Tiefenbach, Mengerschied, Nannhausen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.