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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

Zuständig für 33 Städte und Gemeinden mit rund 24.181 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 2-Bürgerdienste, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen, Soziales.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Rathausstr. 1
56281 Emmelshausen
Auf der Karte zeigen
Fax
06747 121-159
Website der Stelle
hunsrueckmittelrhein.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein?

Anschrift: Rathausstr. 1, 56281 Emmelshausen. Telefon: +49 6747 121-0. E-Mail: rathaus@vg-hm.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein zuständig?

Für 33 Städte und Gemeinden, darunter Emmelshausen, Oberwesel, Sankt Goar, Gondershausen, Halsenbach, Leiningen, Urbar, Damscheid und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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