Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Zuständig für 33 Städte und Gemeinden mit rund 24.181 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 2-Bürgerdienste, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen, Soziales.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Rathausstr. 1
56281 Emmelshausen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6747 121-0
- rathaus@vg-hm.de
- Fax
- 06747 121-159
- Website der Stelle
- hunsrueckmittelrhein.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- EmmelshausenHebesatz 380 %
- OberweselHebesatz 380 %
- Sankt GoarHebesatz 380 %
- GondershausenHebesatz 380 %
- HalsenbachHebesatz 380 %
- LeiningenHebesatz 380 %
- UrbarHebesatz 385 %
- DamscheidHebesatz 380 %
- NiederburgHebesatz 390 %
- KarbachHebesatz 380 %
- PfalzfeldHebesatz 380 %
- WiebelsheimHebesatz 385 %
- DörthHebesatz 380 %
- LingerhahnHebesatz 380 %
- NorathHebesatz 380 %
- BeulichHebesatz 380 %
- LaudertHebesatz 380 %
- KratzenburgHebesatz 380 %
- NeyHebesatz 380 %
- BickenbachHebesatz 380 %
- SchwallHebesatz 380 %
- MorshausenHebesatz 385 %
- PerscheidHebesatz 380 %
- HungenrothHebesatz 380 %
- HausbayHebesatz 380 %
- MermuthHebesatz 380 %
- BadenhardHebesatz 365 %
- MaisbornHebesatz 380 %
- ThörlingenHebesatz 380 %
- BirkheimHebesatz 380 %
- NiedertHebesatz 380 %
- UtzenhainHebesatz 380 %
- MühlpfadHebesatz 400 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein?
Anschrift: Rathausstr. 1, 56281 Emmelshausen. Telefon: +49 6747 121-0. E-Mail: rathaus@vg-hm.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein zuständig?
Für 33 Städte und Gemeinden, darunter Emmelshausen, Oberwesel, Sankt Goar, Gondershausen, Halsenbach, Leiningen, Urbar, Damscheid und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.