Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Nastätten
Zuständig für 32 Städte und Gemeinden mit rund 16.768 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Nastätten - Ordnungsamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Nastätten
Bahnhofstraße 1
56355 Nastätten
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6772 802-0
- Öffnungszeiten
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
- post@vg-nastaetten.de
- Fax
- 06772 802-26
- Website der Stelle
- vgnastaetten.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Nastätten zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- NastättenHebesatz 380 %
- MiehlenHebesatz 365 %
- Holzhausen an der HaideHebesatz 365 %
- BogelHebesatz 380 %
- BuchHebesatz 380 %
- OelsbergHebesatz 380 %
- GemmerichHebesatz 380 %
- WelterodHebesatz 375 %
- NiederwallmenachHebesatz 380 %
- ObertiefenbachHebesatz 365 %
- RuppertshofenHebesatz 380 %
- BettendorfHebesatz 380 %
- HimmighofenHebesatz 380 %
- MarienfelsHebesatz 380 %
- StrüthHebesatz 380 %
- RettershainHebesatz 380 %
- LippornHebesatz 365 %
- NiederbachheimHebesatz 380 %
- LautertHebesatz 380 %
- BergHebesatz 380 %
- HunzelHebesatz 380 %
- KasdorfHebesatz 400 %
- DiethardtHebesatz 380 %
- OberbachheimHebesatz 380 %
- OberwallmenachHebesatz 380 %
- KehlbachHebesatz 380 %
- EschbachHebesatz 380 %
- HainauHebesatz 380 %
- WinterwerbHebesatz 380 %
- EndlichhofenHebesatz 380 %
- WeidenbachHebesatz 380 %
- EhrHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Nastätten?
Anschrift: Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten. Telefon: +49 6772 802-0. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: post@vg-nastaetten.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Nastätten zuständig?
Für 32 Städte und Gemeinden, darunter Nastätten, Miehlen, Holzhausen an der Haide, Bogel, Buch, Oelsberg, Gemmerich, Welterod und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.