Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Zuständig für 50 Städte und Gemeinden mit rund 22.640 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - Bürgerbüro am Standort Herrstein.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Auf der Karte zeigen - Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- RhaunenHebesatz 400 %
- KirschweilerHebesatz 380 %
- FischbachHebesatz 440 %
- BundenbachHebesatz 405 %
- StipshausenHebesatz 380 %
- NiederwörresbachHebesatz 380 %
- HerrsteinHebesatz 380 %
- KempfeldHebesatz 380 %
- MittelreidenbachHebesatz 400 %
- MörschiedHebesatz 380 %
- VeitsrodtHebesatz 380 %
- AllenbachHebesatz 380 %
- HettenrodtHebesatz 380 %
- OberreidenbachHebesatz 365 %
- HottenbachHebesatz 380 %
- SienHebesatz 380 %
- BruchweilerHebesatz 400 %
- HerbornHebesatz 380 %
- BergenHebesatz 365 %
- SchaurenHebesatz 400 %
- VollmersbachHebesatz 380 %
- DickesbachHebesatz 380 %
- SensweilerHebesatz 380 %
- SchmidthachenbachHebesatz 400 %
- HorbruchHebesatz 400 %
- MackenrodtHebesatz 380 %
- BreitenthalHebesatz 380 %
- OberkirnHebesatz 400 %
- HintertiefenbachHebesatz 380 %
- WirschweilerHebesatz 380 %
- NiederhosenbachHebesatz 365 %
- SulzbachHebesatz 385 %
- Berschweiler bei KirnHebesatz 380 %
- GerachHebesatz 380 %
- LangweilerHebesatz 380 %
- GösenrothHebesatz 365 %
- HellertshausenHebesatz 360 %
- SienhachenbachHebesatz 380 %
- GriebelschiedHebesatz 380 %
- HausenHebesatz 380 %
- WickenrodtHebesatz 380 %
- KrummenauHebesatz 400 %
- AsbachHebesatz 380 %
- BollenbachHebesatz 415 %
- OberhosenbachHebesatz 385 %
- OberwörresbachHebesatz 380 %
- SonnschiedHebesatz 380 %
- WeitersbachHebesatz 400 %
- WeidenHebesatz 380 %
- SchwerbachHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen?
Anschrift: Brühlstraße 16, 55756 Herrstein. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen zuständig?
Für 50 Städte und Gemeinden, darunter Rhaunen, Kirschweiler, Fischbach, Bundenbach, Stipshausen, Niederwörresbach, Herrstein, Kempfeld und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.