Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Zuständig für 24 Städte und Gemeinden mit rund 15.378 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Fachbereich 2 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6542 701-0
- Öffnungszeiten
- Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr
- vgzell@vg-zell.de
- Fax
- 06542 701-859
- Website der Stelle
- zell-mosel.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Zell (Mosel)Hebesatz 380 %
- BlankenrathHebesatz 380 %
- BullayHebesatz 380 %
- BriedelHebesatz 380 %
- AlfHebesatz 380 %
- PünderichHebesatz 380 %
- Peterswald-LöffelscheidHebesatz 380 %
- Sankt AldegundHebesatz 380 %
- AltlayHebesatz 380 %
- SchaurenHebesatz 380 %
- MittelstrimmigHebesatz 380 %
- NeefHebesatz 380 %
- GrenderichHebesatz 380 %
- AltstrimmigHebesatz 380 %
- TelligHebesatz 380 %
- LiesenichHebesatz 380 %
- PanzweilerHebesatz 380 %
- HaserichHebesatz 380 %
- WalhausenHebesatz 380 %
- ReidenhausenHebesatz 380 %
- SosbergHebesatz 380 %
- MoritzheimHebesatz 380 %
- HesweilerHebesatz 380 %
- Forst (Hunsrück)Hebesatz 400 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zell (Mosel)?
Anschrift: Schloßstraße 69, 56856 Zell (Mosel). Telefon: +49 6542 701-0. Öffnungszeiten: Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr. E-Mail: vgzell@vg-zell.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zuständig?
Für 24 Städte und Gemeinden, darunter Zell (Mosel), Blankenrath, Bullay, Briedel, Alf, Pünderich, Peterswald-Löffelscheid, Sankt Aldegund und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.