Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Zuständig für 45 Städte und Gemeinden mit rund 31.594 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Wittlich-Land - Fachbereich 2 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Kurfürstenstr. 1
54516 Wittlich
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6571 107-0
- info@vg-wittlich-land.de
- Fax
- 06571 107-155
- Website der Stelle
- vg-wittlich-land.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wittlich-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- HetzerathHebesatz 380 %
- SalmtalHebesatz 380 %
- LandscheidHebesatz 380 %
- Osann-MonzelHebesatz 365 %
- AltrichHebesatz 380 %
- KlausenHebesatz 380 %
- ManderscheidHebesatz 380 %
- DreisHebesatz 380 %
- BinsfeldHebesatz 380 %
- GroßlittgenHebesatz 380 %
- SehlemHebesatz 380 %
- PlattenHebesatz 380 %
- BergweilerHebesatz 380 %
- RivenichHebesatz 385 %
- NiersbachHebesatz 365 %
- MinderlittgenHebesatz 365 %
- BettenfeldHebesatz 375 %
- HupperathHebesatz 380 %
- PleinHebesatz 380 %
- HasbornHebesatz 380 %
- LaufeldHebesatz 380 %
- BruchHebesatz 380 %
- NiederöfflingenHebesatz 380 %
- EschHebesatz 375 %
- EckfeldHebesatz 365 %
- GladbachHebesatz 380 %
- ArenrathHebesatz 365 %
- WallscheidHebesatz 380 %
- MeerfeldHebesatz 375 %
- EisenschmittHebesatz 365 %
- GreimerathHebesatz 380 %
- OberöfflingenHebesatz 370 %
- NiederscheidweilerHebesatz 365 %
- PantenburgHebesatz 375 %
- GipperathHebesatz 365 %
- KarlHebesatz 380 %
- OberscheidweilerHebesatz 380 %
- HeidweilerHebesatz 365 %
- DierscheidHebesatz 380 %
- SchladtHebesatz 380 %
- HeckenmünsterHebesatz 365 %
- DodenburgHebesatz 380 %
- SchwarzenbornHebesatz 375 %
- MusweilerHebesatz 377 %
- DierfeldHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wittlich-Land?
Anschrift: Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich. Telefon: +49 6571 107-0. E-Mail: info@vg-wittlich-land.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wittlich-Land zuständig?
Für 45 Städte und Gemeinden, darunter Hetzerath, Salmtal, Landscheid, Osann-Monzel, Altrich, Klausen, Manderscheid, Dreis und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.