Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 28.453 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - 4.3 Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
Brückenstraße 26
54338 Schweich
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6502 407-0
- Öffnungszeiten
- Bürgerbüro: Montag und Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Sozialamt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen!
- info@schweich.de
- Website der Stelle
- schweich.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- SchweichHebesatz 400 %
- FöhrenHebesatz 380 %
- KennHebesatz 380 %
- FellHebesatz 380 %
- MehringHebesatz 380 %
- LeiwenHebesatz 375 %
- RiolHebesatz 400 %
- LonguichHebesatz 365 %
- KlüsserathHebesatz 380 %
- TrittenheimHebesatz 380 %
- BekondHebesatz 400 %
- DetzemHebesatz 380 %
- EnschHebesatz 380 %
- PölichHebesatz 380 %
- KöwerichHebesatz 395 %
- Naurath (Eifel)Hebesatz 380 %
- SchleichHebesatz 420 %
- ThörnichHebesatz 380 %
- LongenHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße?
Anschrift: Brückenstraße 26, 54338 Schweich. Telefon: +49 6502 407-0. Öffnungszeiten: Bürgerbüro: Montag und Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Sozialamt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen!. E-Mail: info@schweich.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße zuständig?
Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Schweich, Föhren, Kenn, Fell, Mehring, Leiwen, Riol, Longuich und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.