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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße

Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 28.453 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - 4.3 Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
Brückenstraße 26
54338 Schweich
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Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Montag und Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Sozialamt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen!
Website der Stelle
schweich.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße?

Anschrift: Brückenstraße 26, 54338 Schweich. Telefon: +49 6502 407-0. Öffnungszeiten: Bürgerbüro: Montag und Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Sozialamt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen!. E-Mail: info@schweich.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße zuständig?

Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Schweich, Föhren, Kenn, Fell, Mehring, Leiwen, Riol, Longuich und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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