Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ruwer
Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 18.264 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 2 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ruwer
Untere Kirchstraße 1
54320 Waldrach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6500 918-000
- info@ruwer.de
- Fax
- 06500 918-100
- Website der Stelle
- ruwer.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ruwer zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- OsburgHebesatz 395 %
- WaldrachHebesatz 380 %
- GusterathHebesatz 380 %
- MertesdorfHebesatz 380 %
- PluwigHebesatz 380 %
- KaselHebesatz 395 %
- ThommHebesatz 380 %
- MorscheidHebesatz 440 %
- FarschweilerHebesatz 395 %
- SchöndorfHebesatz 390 %
- KorlingenHebesatz 395 %
- GutweilerHebesatz 405 %
- LorscheidHebesatz 380 %
- HolzerathHebesatz 380 %
- RiverisHebesatz 380 %
- HerlHebesatz 395 %
- BonerathHebesatz 395 %
- OllmuthHebesatz 395 %
- HinzenburgHebesatz 395 %
- SommerauHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ruwer?
Anschrift: Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach. Telefon: +49 6500 918-000. E-Mail: info@ruwer.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ruwer zuständig?
Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Osburg, Waldrach, Gusterath, Mertesdorf, Pluwig, Kasel, Thomm, Morscheid und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.