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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

Zuständig für 29 Städte und Gemeinden mit rund 33.586 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung: Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
Fax
06581 81-220
Postanschrift
Schloßberg 6
54439 Saarburg

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saarburg-Kell zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saarburg-Kell?

Telefon: +49 6581 81-240. Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung: Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr. E-Mail: gewerbe@saarburg-kell.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saarburg-Kell zuständig?

Für 29 Städte und Gemeinden, darunter Saarburg, Wincheringen, Kell am See, Freudenburg, Irsch, Ayl, Serrig, Zerf und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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