Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Zuständig für 29 Städte und Gemeinden mit rund 33.586 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Telefon
- +49 6581 81-240
- Öffnungszeiten
- nach Terminvereinbarung: Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
- gewerbe@saarburg-kell.de
- Fax
- 06581 81-220
- Postanschrift
- Schloßberg 6
54439 Saarburg
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saarburg-Kell zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- SaarburgHebesatz 380 %
- WincheringenHebesatz 380 %
- Kell am SeeHebesatz 380 %
- FreudenburgHebesatz 400 %
- IrschHebesatz 380 %
- AylHebesatz 380 %
- SerrigHebesatz 380 %
- ZerfHebesatz 380 %
- PalzemHebesatz 365 %
- SchillingenHebesatz 380 %
- TrassemHebesatz 380 %
- GreimerathHebesatz 380 %
- KirfHebesatz 380 %
- MandernHebesatz 380 %
- WaldweilerHebesatz 380 %
- MerzkirchenHebesatz 380 %
- Taben-RodtHebesatz 380 %
- SchodenHebesatz 380 %
- OckfenHebesatz 380 %
- LampadenHebesatz 380 %
- HenternHebesatz 380 %
- FischHebesatz 380 %
- Kastel-StaadtHebesatz 380 %
- MannebachHebesatz 380 %
- HeddertHebesatz 380 %
- BaldringenHebesatz 400 %
- PaschelHebesatz 365 %
- VierherrenbornHebesatz 380 %
- SchömerichHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saarburg-Kell?
Telefon: +49 6581 81-240. Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung: Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr. E-Mail: gewerbe@saarburg-kell.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Saarburg-Kell zuständig?
Für 29 Städte und Gemeinden, darunter Saarburg, Wincheringen, Kell am See, Freudenburg, Irsch, Ayl, Serrig, Zerf und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.