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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Konz

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 32.030 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Konz - Gewerbeamt - FB4.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Konz
Am Markt 11
54329 Konz
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Öffnungszeiten
dienstags und mittwochs von 08:00 bis 12:00 Uhr; außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung. Sie können auch Online einen Termin buchen unter termine.konz.de
Fax
06501 83-1099
Website der Stelle
konz.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Konz zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Konz?

Anschrift: Am Markt 11, 54329 Konz. Telefon: +49 6501 83-4600. Öffnungszeiten: dienstags und mittwochs von 08:00 bis 12:00 Uhr; außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung. Sie können auch Online einen Termin buchen unter termine.konz.de. E-Mail: gewerbeamt@konz.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Konz zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Konz, Tawern, Nittel, Wasserliesch, Wiltingen, Pellingen, Oberbillig, Wellen und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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