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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Trier-Land

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 21.197 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Trier-Land - (3.0) Fachbereich 3 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Trier-Land
Gartenfeldstraße 12
54295 Trier
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Öffnungszeiten
montags - donnerstags 09.00 - 12 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr freitags 9.00 - 12:30 Uhr
Fax
0651 9798-5222
Website der Stelle
trier-land.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Trier-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Trier-Land?

Anschrift: Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier. Telefon: +49 651 9798-0. Öffnungszeiten: montags - donnerstags 09.00 - 12 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr freitags 9.00 - 12:30 Uhr. E-Mail: rathaus@trier-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Trier-Land zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Trierweiler, Zemmer, Newel, Welschbillig, Igel, Kordel, Ralingen, Langsur und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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