Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bitburger Land
Zuständig für 71 Städte und Gemeinden mit rund 25.248 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 2: Öff. Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bitburger Land
Hubert-Prim-Straße 7
54634 Bitburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6561 66-0
- info@bitburgerland.de
- Fax
- 06561 66-1500
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bitburger Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- RittersdorfHebesatz 380 %
- BademHebesatz 380 %
- DudeldorfHebesatz 380 %
- WolsfeldHebesatz 380 %
- BettingenHebesatz 380 %
- KyllburgHebesatz 385 %
- NeidenbachHebesatz 380 %
- WißmannsdorfHebesatz 380 %
- BurbachHebesatz 380 %
- FließemHebesatz 380 %
- NattenheimHebesatz 380 %
- OberkailHebesatz 380 %
- OberweisHebesatz 400 %
- BickendorfHebesatz 380 %
- Biersdorf am SeeHebesatz 380 %
- MesserichHebesatz 380 %
- MalbergHebesatz 380 %
- MetterichHebesatz 400 %
- EhlenzHebesatz 380 %
- RöhlHebesatz 380 %
- BaustertHebesatz 400 %
- IdenheimHebesatz 380 %
- MeckelHebesatz 380 %
- IdesheimHebesatz 380 %
- SülmHebesatz 380 %
- MalbergweichHebesatz 380 %
- SchleidHebesatz 380 %
- GransdorfHebesatz 380 %
- Hüttingen an der KyllHebesatz 420 %
- GindorfHebesatz 380 %
- PickließemHebesatz 380 %
- SeffernHebesatz 380 %
- TrimportHebesatz 400 %
- GondorfHebesatz 380 %
- SefferweichHebesatz 420 %
- WiersdorfHebesatz 380 %
- DahlemHebesatz 380 %
- NeuheilenbachHebesatz 380 %
- Sankt ThomasHebesatz 380 %
- NiederstedemHebesatz 450 %
- IngendorfHebesatz 380 %
- DockendorfHebesatz 380 %
- OrsfeldHebesatz 380 %
- BalesfeldHebesatz 400 %
- BrechtHebesatz 380 %
- SteinbornHebesatz 330 %
- WilseckerHebesatz 380 %
- SeinsfeldHebesatz 380 %
- OberweilerHebesatz 400 %
- HütterscheidHebesatz 380 %
- ZendscheidHebesatz 380 %
- ScharfbilligHebesatz 400 %
- EßlingenHebesatz 380 %
- MülbachHebesatz 380 %
- HeilenbachHebesatz 380 %
- HalsdorfHebesatz 380 %
- BrimingenHebesatz 380 %
- StockemHebesatz 380 %
- NiederweilerHebesatz 420 %
- OlsdorfHebesatz 380 %
- KyllburgweilerHebesatz 380 %
- EchtershausenHebesatz 380 %
- LießemHebesatz 380 %
- OberstedemHebesatz 400 %
- UschHebesatz 380 %
- BirtlingenHebesatz 380 %
- WettlingenHebesatz 600 %
- EnzenHebesatz 380 %
- FeilsdorfHebesatz 450 %
- EtteldorfHebesatz 400 %
- HammHebesatz 500 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bitburger Land?
Anschrift: Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg. Telefon: +49 6561 66-0. E-Mail: info@bitburgerland.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Bitburger Land zuständig?
Für 71 Städte und Gemeinden, darunter Rittersdorf, Badem, Dudeldorf, Wolsfeld, Bettingen, Kyllburg, Neidenbach, Wißmannsdorf und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.