Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Prüm
Zuständig für 44 Städte und Gemeinden mit rund 21.399 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Prüm - 3.3 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Prüm
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6551 943-0
- poststelle@vg-pruem.de
- Fax
- 06551 943-133
- Website der Stelle
- pruem.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Prüm zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- PrümHebesatz 380 %
- SchöneckenHebesatz 380 %
- BleialfHebesatz 380 %
- WeinsheimHebesatz 390 %
- PronsfeldHebesatz 380 %
- WinterspeltHebesatz 380 %
- WallersheimHebesatz 365 %
- RommersheimHebesatz 365 %
- HabscheidHebesatz 380 %
- Auw bei PrümHebesatz 380 %
- OlzheimHebesatz 380 %
- BüdesheimHebesatz 380 %
- GondenbrettHebesatz 380 %
- SchwirzheimHebesatz 370 %
- Roth bei PrümHebesatz 350 %
- WatzerathHebesatz 380 %
- FleringenHebesatz 365 %
- HersdorfHebesatz 380 %
- FeuerscheidHebesatz 380 %
- BrandscheidHebesatz 365 %
- LaselHebesatz 380 %
- SellerichHebesatz 365 %
- NimshuscheidHebesatz 380 %
- WawernHebesatz 380 %
- OrlenbachHebesatz 380 %
- BuchetHebesatz 350 %
- HeckhuscheidHebesatz 365 %
- KleinlangenfeldHebesatz 350 %
- WinterscheidHebesatz 365 %
- OberlascheidHebesatz 350 %
- GroßlangenfeldHebesatz 365 %
- SeiwerathHebesatz 365 %
- HeisdorfHebesatz 365 %
- DingdorfHebesatz 365 %
- GiesdorfHebesatz 380 %
- MützenichHebesatz 365 %
- NeuendorfHebesatz 380 %
- PittenbachHebesatz 380 %
- NimsreulandHebesatz 350 %
- OberlauchHebesatz 380 %
- MasthornHebesatz 365 %
- WinringenHebesatz 380 %
- MatzerathHebesatz 380 %
- NiederlauchHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Prüm?
Anschrift: Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm. Telefon: +49 6551 943-0. E-Mail: poststelle@vg-pruem.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Prüm zuständig?
Für 44 Städte und Gemeinden, darunter Prüm, Schönecken, Bleialf, Weinsheim, Pronsfeld, Winterspelt, Wallersheim, Rommersheim und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.