Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gerolstein
Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 30.411 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gerolstein
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6591 13-0
- post@gerolstein.de
- Fax
- 06591 13-9000
- Website der Stelle
- gerolstein.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gerolstein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- GerolsteinHebesatz 430 %
- HillesheimHebesatz 410 %
- JünkerathHebesatz 415 %
- StadtkyllHebesatz 400 %
- ÜxheimHebesatz 420 %
- LissendorfHebesatz 435 %
- BirresbornHebesatz 395 %
- WalsdorfHebesatz 320 %
- PelmHebesatz 415 %
- NerothHebesatz 545 %
- OberbettingenHebesatz 395 %
- SteffelnHebesatz 380 %
- WiesbaumHebesatz 400 %
- DensbornHebesatz 405 %
- BerndorfHebesatz 380 %
- FeusdorfHebesatz 450 %
- GönnersdorfHebesatz 400 %
- MürlenbachHebesatz 380 %
- Kerpen (Eifel)Hebesatz 395 %
- NohnHebesatz 380 %
- HallschlagHebesatz 435 %
- BirgelHebesatz 380 %
- EschHebesatz 395 %
- Kalenborn-ScheuernHebesatz 400 %
- OrmontHebesatz 380 %
- Hohenfels-EssingenHebesatz 380 %
- SalmHebesatz 395 %
- Oberehe-StroheichHebesatz 380 %
- SchüllerHebesatz 380 %
- DuppachHebesatz 410 %
- RockeskyllHebesatz 420 %
- BerlingenHebesatz 405 %
- Dohm-LammersdorfHebesatz 380 %
- KerschenbachHebesatz 380 %
- ReuthHebesatz 380 %
- KoppHebesatz 380 %
- ScheidHebesatz 380 %
- BasbergHebesatz 395 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gerolstein?
Anschrift: Kyllweg 1, 54568 Gerolstein. Telefon: +49 6591 13-0. E-Mail: post@gerolstein.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Gerolstein zuständig?
Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath, Stadtkyll, Üxheim, Lissendorf, Birresborn, Walsdorf und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.