Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daun
Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 21.989 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 2.1 - Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Straßenverkehr.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daun
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6592 939-0
- Öffnungszeiten
- Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
- info@vgv.daun.de
- Fax
- 06592 939-200
- Website der Stelle
- daun.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daun zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- DaunHebesatz 425 %
- GillenfeldHebesatz 395 %
- MehrenHebesatz 395 %
- ÜdersdorfHebesatz 405 %
- DarscheidHebesatz 380 %
- Dreis-BrückHebesatz 380 %
- DockweilerHebesatz 380 %
- SchalkenmehrenHebesatz 405 %
- OberstadtfeldHebesatz 380 %
- StrohnHebesatz 365 %
- NiederstadtfeldHebesatz 380 %
- StrotzbüschHebesatz 380 %
- WallenbornHebesatz 380 %
- KirchweilerHebesatz 380 %
- DeudesfeldHebesatz 380 %
- EllscheidHebesatz 395 %
- BleckhausenHebesatz 395 %
- DemerathHebesatz 395 %
- UdlerHebesatz 380 %
- NerdlenHebesatz 380 %
- SchönbachHebesatz 395 %
- WeidenbachHebesatz 380 %
- BetteldorfHebesatz 380 %
- MeisburgHebesatz 380 %
- ImmerathHebesatz 395 %
- MückelnHebesatz 400 %
- HinterweilerHebesatz 380 %
- SteinebergHebesatz 450 %
- BrockscheidHebesatz 395 %
- SteiningenHebesatz 380 %
- UtzerathHebesatz 395 %
- SarmersbachHebesatz 380 %
- KradenbachHebesatz 380 %
- Winkel (Eifel)Hebesatz 395 %
- SchutzHebesatz 380 %
- HörscheidHebesatz 380 %
- GefellHebesatz 380 %
- SaxlerHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daun?
Anschrift: Leopoldstraße 29, 54550 Daun. Telefon: +49 6592 939-0. Öffnungszeiten: Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.. E-Mail: info@vgv.daun.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daun zuständig?
Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Daun, Gillenfeld, Mehren, Üdersdorf, Darscheid, Dreis-Brück, Dockweiler, Schalkenmehren und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.