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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daun

Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 21.989 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 2.1 - Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Straßenverkehr.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daun
Leopoldstraße 29
54550 Daun
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Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Fax
06592 939-200
Website der Stelle
daun.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daun zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daun?

Anschrift: Leopoldstraße 29, 54550 Daun. Telefon: +49 6592 939-0. Öffnungszeiten: Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.. E-Mail: info@vgv.daun.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Daun zuständig?

Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Daun, Gillenfeld, Mehren, Üdersdorf, Darscheid, Dreis-Brück, Dockweiler, Schalkenmehren und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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