Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Cochem
Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 19.131 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 3 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Cochem
Ravenéstraße 61
56812 Cochem
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2671 608-0
- Öffnungszeiten
- Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
- briefkasten@vgcochem.de
- Fax
- +49 2671 608-140
- Website der Stelle
- vgcochem.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Cochem zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- CochemHebesatz 380 %
- Treis-KardenHebesatz 380 %
- KlottenHebesatz 380 %
- Bruttig-FankelHebesatz 380 %
- FaidHebesatz 400 %
- Ediger-EllerHebesatz 380 %
- Ellenz-PoltersdorfHebesatz 380 %
- GreimersburgHebesatz 380 %
- BremmHebesatz 380 %
- Müden (Mosel)Hebesatz 380 %
- DohrHebesatz 380 %
- MoselkernHebesatz 400 %
- ErnstHebesatz 380 %
- SenheimHebesatz 380 %
- ValwigHebesatz 380 %
- PommernHebesatz 410 %
- LiegHebesatz 380 %
- BriedernHebesatz 380 %
- MesenichHebesatz 380 %
- LützHebesatz 380 %
- WirfusHebesatz 380 %
- BeilsteinHebesatz 380 %
- NehrenHebesatz 350 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Cochem?
Anschrift: Ravenéstraße 61, 56812 Cochem. Telefon: +49 2671 608-0. Öffnungszeiten: Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr. E-Mail: briefkasten@vgcochem.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Cochem zuständig?
Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Cochem, Treis-Karden, Klotten, Bruttig-Fankel, Faid, Ediger-Eller, Ellenz-Poltersdorf, Greimersburg und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.